
MIETVERWALTUNG
Leistungen
Vertretung gegenüber Dritten
Sicherstellung der Mieterträge
Buchhaltung
Mieterbetreuung
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Entgegennahme von Hinweisen und Problemen zum Haus bzw. zur Wohnung
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Durchsetzen der Hausordnung
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Kündigung und Räumung der Wohnung bei anhaltendem Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen
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Übergabe der Wohnung an den neuen Mieter
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Rücknahme der Wohnung vom Mieter uns Sicherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mieträume
Behörden
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Selbständige Bearbeitung rechtlicher Vorgänge unter Berücksichtigung erforderlicher Formen und verbindlicher Fristen
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In Abstimmung mit dem Eigentümer
Versorger und Dienstleister
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Angebotsprüfung und Auftragsvergabe
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Überprüfung vertragsgemäßer Leistungserbringung und Abnahme
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Überprüfung und ggf. Korrektur bestehender Versorgungsverträge zur Minimierung der Betriebskosten
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Abschluss von Verträgen, Kündigungen und Abgaben anderer Willenserklärungen im Namen der Objekteigentümer
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Wahrnehmung von Terminen
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Überwachung der regelmäßigen Wartung und Kontrolle technischer Anlagen und Einrichtungen (z.B. Heizung, Fahrstuhl oder Stellplätze in Tiefgaragen)
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Beaufsichtigung der Pflege und Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Gebäude sowie der Außenanlagen
Vermietung
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Beratung des Eigentümers bezüglich der Miethöhe
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Werbeaktivitäten für freie Wohnungen z.B. Zeitungsannoncen, Internetanzeigen, Vermietungsschilder oder –planen, Versand von Kurzexposés excl. Anzeigenkosten.
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Freie oder freiwerdende Einheiten werden automatisch an Mietinteressenten angeboten je nach Wunsch per Post, Telefon oder Mail
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Prüfung und Auswahl der Mietinteressenten mit Bonitätsprüfung
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Erstellung und Abschluss von Mietverträgen
Mietanpassung
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Durchführung von Mieterhöhungen entsprechend rechtlicher Vorschriften unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gegebenheiten.
Überwachung von Mieteingängen
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Überwachung termingerechter Mietzahlungseingänge
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Kontrolle der Zahlungseingänge bzgl. Der korrekten Miethöhe insbesondere bei mietvertraglich vereinbarten Staffelmieten
Mahnungen
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Durchführen des kaufm. Mahnwesens
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Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens nach Absprache mit dem Eigentümer
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Aufbereitung und Abgabe des Vorgangs an einen Rechtsanwalt nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer
Zahlungsverkehr
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Überprüfung aller eingehenden Rechnungen und Belege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
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Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten bei Versorgern und Behörden
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Benachrichtigung des Eigentümers bei Liquiditätsschwierigkeiten
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Überweisung des monatlichen Überschusses an den Eigentümer
Betriebskostenabrechnung
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Umlage der auf das Objekt anfallenden und umlagefähigen Lasten und Abgaben auf die Mietparteien (z.B. die WEG-Abrechnung in umlegbare und nicht umlegbare Kosten aufzuteilen und Kostenpositionen, die nicht in der WEG Abrechnung enthalten ist, wie Grundsteuer o.ä.
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Erläuterung und Belegeinsicht mit den Mietern bei Rückfragen durch diese
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Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung des Mieters
Abrechnung für den Eigentümer
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Regelmäßige Datenaufbereitung in Form einer Zusammenstellung und Zusammenfassung für den Eigentümer