
WEG-VERWALTUNG
Leistungen
Verantwortlichkeit für das Objekt
Buchhaltung
Behörden, Versorger und Dienstleister
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Selbständige Bearbeitung rechtlicher Vorgänge unter Berücksichtigung erforderlicher Formen und verbindlicher Fristen
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Angebotsprüfung und Auftragsvergabe
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Überprüfung vertragsgemäßer Leistungserbringung und Abnahme
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Überprüfung und ggf. Korrektur bestehender Versorgungsverträge zur Minimierung der Betriebskosten
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Abschluss von Verträgen, Kündigungen und Abgaben anderer Willenserklärungen im Namen der Objekteigentümer
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Wahrnehmung von Terminen für die WEG
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Führung von Rechtsstreiten im Namen der Eigentümerversammlung
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Aufbereitung und Abgabe des Vorganges an einen Rechtsanwalt (nur nach vorheriger Absprache mit der Gemeinschaft oder nach gesetzlichen Vorgaben)
Instandhaltung und Werterhaltung
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Überwachung der regelmäßigen Wartung und Kontrolle technischer Anlagen und Einrichtungen (z.B. Heizung, Fahrstuhl, Brunnen oder Stellplätze in Tiefgaragen)
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Beaufsichtigung der Pflege und Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Gebäude sowie der Außenanlagen
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Erhaltung, Pflege und ggf. Sanierung der gemeinschaftlichen Bausubstanz
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falls nötig: Feststellung der Mängel und Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes (Preise, Zeitrahmen, kompetente und verfügbare Firmen)
Überwachung von Zahlungseingängen
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Überwachung termingerechter Zahlungseingänge des Hausgeldes und ggf. Benachrichtigung der anderen Eigentümer bei anhaltendem Zahlungsverzug.
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Durchführung des kaufmännischen Mahnwesens
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Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (nach Absprache mit der Gemeinschaft oder nach gesetzlichen Vorgaben
Zahlungsverkehr
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Überprüfung aller eingehenden Rechnungen und Belege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
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Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten bei Versorgern und Behörden
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Benachrichtigung des Eigentümers bei Liquiditätsschwierigkeiten
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Überweisung der monatlichen Überschüsse an den Eigentümer
Hausgeldabrechnungen
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Umlage der auf das Objekt anfallenden Lasten und Abgaben auf die Eigentümerparteien
Eigentümerversammlung und Rücklagen
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Durchführung von Eigentümerversammlungen (mindestens einmal jährlich)
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Beschluss der Abrechnung zum letzten Wirtschaftsjahr
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Erarbeitung und Beschluss eines Wirtschaftsplanes für das nächste Wirtschaftsjahr
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Beschluss und Ansparung einer Rücklage (und bei Erreichen eines entsprechend großen Betrages Anlage in einer günstigen aber risikofreien Festgeldanlage)